AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
EMS Agrarimmobilien GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Beratungs- und Dienstleistungen gegenüber Unternehmern, Privatpersonen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Die Durchführung unserer Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

§ 2 Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen

Die EMS Agrarimmobilien GmbH erbringt Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere bei der Vermarktung von Agrarimmobilien wie Acker-, Wald- und Wiesenflächen durch Verkauf bzw. Verpachtung sowie Hofflächen und sonstigen Immobilien. Darüber hinaus beraten wir unsere Kunden hinsichtlich der Beantragung und Genehmigung von Wasserrechten zur Entnahme von Grundwasser für die Feldberegnung. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Angebot, Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung bestimmt. Die EMS Agrarimmobilien GmbH führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren. Die Beratungs- und Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem aktuellsten Wissensstand durch qualifiziertes Personal sowie geeignete Dienstleister erbracht.

§ 3 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich, dies gilt auch für mündliche Nebenabreden. Absprachen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Zusatzarbeiten und Lieferungen sowie Änderungswünsche lösen – sofern nichts anderes vereinbart ist – Mehrkosten aus. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Alle Verträge kommen mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der geschuldeten Leistungen zustande. Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

§ 4 Mitwirkungsleistungen des Kunden

Der Kunde wird den Gegenstand des Auftrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung) mit der EMS Agrarimmobilien GmbH abstimmen und bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird uns insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Der Kunde wird bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch die EMS Agrarimmobilien GmbH erforderlich ist. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Mehraufwände, die infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

§ 5 Preise / Vergütung

Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Angebot vereinbarten Preis pro aufgeführter Einheit. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Beratungs- und Dienstleistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Leistung. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die erbrachten Leistungen werden dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung 10 Tage nach Lieferung/Leistung sowie einfache Rechnungslegung zu zahlen. Verzugszinsen werden i. H. v. 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Abschlagszahlungen sind entsprechend dem Fertigungs- /Lieferfortschritt ungekürzt zu entrichten. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners und/oder Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nur Zug um Zug gegen Zahlung oder Sicherheit zu erbringen. Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir behalten uns vor, technische Unterlagen, Bescheinigungen und Nachweise erst nach vollständiger Bezahlung auszuhändigen.

§ 7 Lieferfristen

Lieferfristen sind – soweit nicht anders vereinbart – unverbindlich. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber schon jetzt an uns i. H. des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

§ 9 Qualitative Leistungsstörung

Werden Beratungs- und Dienstleistungen nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die EMS Agrarimmobilien GmbH dies zu vertreten, so ist diese verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber der EMS Agrarimmobilien GmbH erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der EMS Agrarimmobilien GmbH zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist, in wesentlichen Teilen nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die EMS Agrarimmobilien GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

§ 10 Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Gefahrenübergang. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt.
Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird. Bei Verlust von Daten haftet die EMS Agrarimmobilien GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Geheimhaltung

Die EMS Agrarimmobilien GmbH verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind. Die EMS Agrarimmobilien GmbH hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung und Name des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN Kaufrechts). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der EMS Agrarimmobilien GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der damit einhergehenden Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: Juli 2020